So erhalten Betriebe, die die Zahl der Ausbildungsplätze nicht verringern, Prämien. Gleiches gilt für solche, die die Zahl der Ausbildungsverhältnisse sogar aufstocken. Auch die Fortsetzung von Ausbildungsaktivitäten wird belohnt, wenn also Auszubildende nicht in Kurzarbeit gehen. Finanzielle Förderung erhalten zudem Betriebe, die Auszubildende aus insolventen Unternehmen übernehmen. Im Falle einer Verschärfung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt können Betriebe für die Ausbildung auch überbetriebliche Einrichtungen nutzen. (Norddeutsches Handwerk, Nr. 9, 11. Juni 2020, S. 1)
von Frank Rogalski