Auch das Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung kann ersetzt werden. Für Mitarbeiter*innen mit fehlendem Berufsabschluss und Besuch einer Qualifizierung, die einen Berufsabschluss ermöglicht, sind bis zu 100 Prozent Übernahme der Lohnkosten möglich. Ansonsten können zwischen 25 und 75 Prozent, je nach Größe des Unternehmens, erstattet werden.
Die Agenturen für Arbeit nehmen Anträge entgegen und sorgen für die Förderung. Diese ist unabhängig vom Alter der Beschäftigten. Deren Arbeitsplätze müssen aber, damit die Förderung zum Tragen kommt, von Strukturwandel oder Ersatz durch neue Technologien bedroht sein.
Ganz unumstritten ist die Förderung nicht. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern, weist auf die hohe Bedeutung des öffentlichen Sektors im Bereich der Weiterbildung hin. Einige Unternehmen würden dies kritisch betrachten. (vgl. ohne Verfasser: Wer will schon seine Beschäftigten „künstlich unqualifiziert“ halten?, Position, II. Quartal 2020, S. 9)
Neu an dem Gesetz ist, dass die Förderung der Weiterbildung unabhängig vom Status der Interessent*innen ist. In früheren Jahren wurde beispielsweise ein bestimmtes Alter, niedrige Qualifikation oder Arbeitslosigkeit vorausgesetzt. Die Qualifizierung selbst und der Anbieter müssen zertifiziert sein. Der Umfang muss mindestens 160 Stunden betragen.
Nähere Informationen erteilen die Agenturen für Arbeit unter den kostenlosen Rufnummern 0800 4555500 für Arbeitnehmer*innen und 0800 4555520 für Arbeitgeber*innen.
https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/
von Frank Rogalski